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Lexikon - Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorständen Wartezeit

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Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorständen Wartezeit

Gesetzliche Vertreter juristischer Personen (z.B. GmbH-Geschäftsführer) unterliegen bei Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber nicht dem Arbeitsrecht. Somit ist ihnen der Zugang zu den Arbeitsgerichten verwehrt und sie müssen ggf. mit vollem Prozesskostenrisiko vor den ordentlichen Gerichten streiten.

Der Arbeits-Rechtschutz bringt für diese Risikogruppe somit keine Deckung. Diese ist nur über ein besonderes Produkt zu realisieren, den sogenannten Anstellungsvertrags-Rechtschutz.

In der Rechtsschutzversicherung gilt bei verschiendenen Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.

Bei folgende Leistungsarten ist unter Berücksichtigung der Mitversicherung die Wartezeit zu berücksichtigen:

  • Steuer-Rechtsschutzversicherung
  • Arbeits-Rechtsschutzversicherung
  • Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung
  • Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht
  • Online-(Internet)-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
  • Rechtsschutz im Wohnungs- und Grundstücksbereich

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