AM Finanzkonzept Thomas Meier

Versicherungsmakler für Privat und Gewerbe
Kundenlogin
Kontakt
AM Finanzkonzept
Merseburger Str. 4
99092 Erfurt
mehr...

Lexikon - Außerkraftsetzung des Vertrags bei Arbeitslosigkeit

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Außerkraftsetzung des Vertrags bei Arbeitslosigkeit

Der Versicherer räumt dem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit das Recht ein, den bestehenden Vertrag für eine bestimmte Zeit außer Kraft zu setzen.


Durch das Ruhen der Versicherung sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag für eine bestimmte Zeit stillgelegt. Der Vertrag an sich bleibt erhalten. In dieser Zeit sind Leistungen aus der Versicherung nicht zu erbringen und Versicherungsprämien nicht zu zahlen.

Arbeitslosigkeit - Außerkraftsetzen des Vertrages

© Versicherungsbote.de