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Lexikon - Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit

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Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit

Sie werden (evt. nach Ablauf der Wartezeit) unverschuldet (bedeutet, dass die Arbeitslosigkeit Folge einer Kündigung Ihres Arbeitgebers ist und von Ihnen weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde) arbeitslos und sind nicht weiter gegen Entgelt tätig. Sie erhalten Arbeitslosengeld und suchen aktiv nach Arbeit.
Im Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit befreit der Versicherer den Versicherten als Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 54 Jahren von der Verpflichtung zur Beitragszahlung und gewährt dem Versicherten beitragsfreien Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 6 Monate). Der Versicherungsumfang bleibt in der Kraftfahrzeughaftpflicht unverändert bestehen.

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