AM Finanzkonzept Thomas Meier

Versicherungsmakler für Privat und Gewerbe
Kundenlogin
Kontakt
AM Finanzkonzept
Merseburger Str. 4
99092 Erfurt
mehr...

Lexikon - Risikoprüfung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Risikoprüfung

Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung muss beantragt werden. Die Risikoprüfung gibt Auskunft darüber, welches subjektive und welches objektive Risiko mit dem neuen Versicherungsnehmer verbunden ist.

Das subjektive Risiko ist charakterabhängig (Leichtsinn, Ausnutzen der Versicherung etc.) und nur schwer einzuschätzen.

Das objektive Risiko wird anhand der Gesundheitssituation und der körperlichen Konstitution des Antragstellers beurteilt.

Im Antrag wird ein ausführlicher Fragenkatalog beantwortet; für manche Berufsgruppen (Beamte z.B.) ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Hinweis- und Informationssystem
Lebensgewohnheiten
Risikozuschlag

© Versicherungsbote.de