AM Finanzkonzept Thomas Meier

Versicherungsmakler für Privat und Gewerbe
Kundenlogin
Kontakt
AM Finanzkonzept
Merseburger Str. 4
99092 Erfurt
mehr...

Lexikon - Verjährung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Verjährung

Verjährungsfristen gelten auch für Versicherungsbeiträge. Sie verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind.

Beiträge, die vorsätzlich nicht gezahlt wurden, verjähren erst nach 30 Jahren.

Versicherungsvertrag

© Versicherungsbote.de